Bauschuttrecycling

Mit dem Inkrafttreten neuer Gesetze hat sich die Abfallwirtschaft nun grundsätzlich zur Ressourcen-Wirtschaft gewandelt, wobei insbesondere die Schonung der natürlichen Ressourcen und der Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen im Vordergrund stehen.

Wir erzeugen aus mineralischen Abfällen, wie z.B. Beton, Ziegel und Asphalt, einen güteüberwachten Recycling-Baustoff. Die Produktion von qualitativ hochwertigen Recycling-Baustoffen erfordert eine konsequente Qualitätssicherung durch eine Eigen- und Fremd- überwachung sowie einer werkseigenen Produktions- kontrolle.

Unser oberstes Ziel ist es, unsere Kunden zufrieden zu stellen. Alle Mitarbeiter sind daher bestrebt, die erzeugten Produkte in gleichbleibend hoher Qualität herzustellen, die in den gültigen Normen und Regelwerken festgelegten bzw. vom Kunden gewünschten Anforderungen zu erfüllen sowie die Produkte in ausreichender Menge und der gewünschten Zeit zu produzieren.

Ihr ESKA-Team

Mehr Infos

Beton / AVV-Nr. 170101
Betonaufbruch, Betonteile: chemisch unbelastet, Kantenlänge < 600mm, Überkantenlängen, mit und ohne Bewehrung

Ziegel / AVV-Nr. 170102
Mauerwerk, Ziegelsteine und Dachziegel: chemisch unbelastet, Kantenlänge < 600 mm, Überkantenlänge

Fliesen & Keramik / AVV-Nr. 170103
Fliesen, Keramik, Wasch- und Toilettenbecken (ohne Deckel): chemisch unbelastet, Kantenlänge < 600 mm

Bauschutt / AVV-Nr. 170107
Gemische aus Beton, Mauerwerk, Ziegel, Fliesen und Keramik: chemisch unbelastet, Kantenlänge < 600 mm

Asphalt teerfrei / AVV-Nr. 170302
Straßenaufbruch, bestehend aus bituminösem Asphalt, Naturstein, Betonware, Naturschotter und Kies

Von der Annahme ausgeschlossen sind: Holz, Eternit, Dämmstoffe, Gipskarton, Gips, Papier, Styropor, asbesthaltige und teerhaltige Baustoffe. Das Material muss frei sein von bindigen Bestandteilen, Gras, Wurzelwerk und jeglichen Kontaminationen. Analysen sind uns im Einzelfall kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Anlieferer haftet für Schäden, die durch nicht erkennbare Störstoffe verursacht werden. Widerrechtlich abgekippte Materialien werden kostenpflichtig aufgeladen bzw. entsorgt.

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